Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Dharma Funding
Solutions GmbH, A-8055 Graz, Am Leopoldsgrund 20

Email: contact@Dharma-Funding.solutions, Telefon: 0677/62579882 (im nachfolgenden „Dharma Funding Solutions“ genannt) mit einem Auftraggeber (im
nachfolgenden „AG“ genannt).

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dharma
Funding Solutions, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Die
im Einzelfall mit dem AG getroffenen, von diesen AGB abweichenden individuellen Vereinbarungen im
schriftlichen Auftrag gehen den jeweiligen Klauseln in diesen AGB vor.

2 Vertragsabschluss

2.1. Der Auftraggeber kann das Vertragsangebot der Dharma Funding Solutions binnen der darin festgelegten Frist
annehmen. Im Falle der fristgerechten Annahme des Vertragsangebots durch den Auftraggeber kommt es zum
Vertragsabschluss.

2.2. Bei späterem Zugang (als in der im Vertragsangebot festgelegten Frist) gilt Ihre Annahme als Angebot, welches
seitens Dharma Funding Solutions angenommen werden kann.

2.3. Dharma Funding Solutions behält sich im Übrigen das Recht vor, Aufträge und Bestellungen ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.

3 Kostenvoranschläge
3.1. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Dharma Funding Solutions gebührt für jeden Kostenvoranschlag ein
angemessenes Entgelt.

3.2. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß
von mehr als 15% ergeben, so wird Dharma Funding Solutions den AG binnen angemessener Frist
verständigen. Bei einer Kostenüberschreitung von maximal 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht
erforderlich und können diese Kosten in Rechnung gestellt werden.

4 Umfang des Beratungsvertrages und Stellvertretung

4.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

4.2. Die Beratungsleistungen in einzelnen Projektphasen können in der Vertragsunterlage beispielhaft
dokumentiert und/oder illustriert werden. Derartige Dokumentationen und/oder Illustrationen stellen die
Überlegungen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung dar und basieren auf Standardprozessen und
können je nach Bedarf und Projektverlauf von Dharma Funding Solutions einseitig ergänzt oder abgeändert
werden, wenn dadurch das in der Auftragsbeschreibung dargestellte Projektziel nach Einschätzung durch
Dharma Funding Solutions besser oder effizienter erreicht werden kann.

4.3. Dharma Funding Solutions ist dazu berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer beizuziehen.

4.4. Der AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses
Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Dritten einzugehen, deren sich Dharma
Funding Solutions zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird Dritte insbesondere nicht mit
solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Dharma Funding Solutions anbietet.

4.5. Im Falle der Verlängerung von gewährten Förderungen oder von in Zusammenhang mit der Beauftragung
stehenden Folgeförderungen, die der AG innerhalb von drei Jahren erhält, gebührt Dharma Funding Solutions
das vereinbarte Erfolgshonorar, bemessen vom endgültigen Gesamtförderungswert (einschließlich
Folgeförderungen). Dharma Funding Solutions kann in diesem Fall das ergänzende Erfolgshonorar
nachverrechnen. Der AG ist verpflichtet, Dharma Funding Solutions über jegliche Folgeförderungen
unverzüglich mit allen erforderlichen Angaben zur Berechnung des Erfolgshonorars zu
informieren.

4.6. Das Abbestellungsrecht des Werkbestellers gemäß § 1168 ABGB ist ausgeschlossen.

4.7. Die Beauftragung von Drittunternehmen zur Erbringung von Leistungen, die nicht vom Leistungsumfang von
Dharma Funding Solutions umfasst sind, erfolgt direkt durch den AG.
Stand: 08.01.2024

5 Honor und Abrechnung

5.1. Das von Dharma Funding Solutions angebotene Honorar versteht sich exklusive der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer und Spesen (z.B. Reisekosten) sowie Barauslagen. Die Verrechnung erfolgt in
Euro.

5.2. Die Rechnung ist mittels Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu
bezahlen. Der AG erteilt Dharma Funding Solutions ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von
Rechnungen per E-Mail.

5.3. Zahlungen an Dharma Funding Solutions haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in
der Rechnung von Dharma Funding Solutions namhaft gemachte Konto zu erfolgen.

5.4. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % als vereinbart. Darüber hinaus
ist Dharma Funding Solutions berechtigt, den Ersatz anderer vom AG verschuldeter und ihr erwachsener
Schäden, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder
Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen,
geltend zu machen.

5.5. Dharma Funding Solutions ist – unbeschadet ihrer gesetzlichen Ansprüche – berechtigt, eigene Leistungen für
die Dauer eines jeden Verzugs des AG zuzüglich einer angemessenen Reaktions- und Anlaufzeit
zurückzubehalten. Dharma Funding Solutions ist weiters berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen und
vom AG Akontozahlungen zu verlangen und erst nach vollständigem Einlangen der Rechnungsbeträge mit der
Leistungserbringung zu beginnen oder bis zu deren Einlangen die Leistungserbringung auszusetzen..

5.6. Vom AG geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den AG – aus welchen
Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig.

5.7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach folgenden Richtlinien:

• Bei der Vereinbarung von Tages- und/oder Stundensätzen: Die Abrechnung des Honorars erfolgt zum
jeweiligen Monatsersten der bis dahin geleisteten Zeiteinheiten jeweils nach begonnenen 10 Minuten
unter Zugrundelegung des vereinbarten Stundensatzes. Folgende Stundensätze sind vereinbart: Senior
Partner: € 320,-, Senior Consultant: € 210,-, Consultant/Analyst: € 160,-. Wurden Tagessätze vereinbart so
errechnet sich der Stundensatz mit einem Achtel des vereinbarten Tagessatzes. Sollte ein allfällig
vereinbartes Mindestauftragsvolumen zum Ende der Laufzeit nicht geleistet worden sein, ist Dharma
Funding Solutions dennoch berechtigt, das bis dahin noch nicht geleistete Projektvolumen zu verrechnen,.

• Bei der Vereinbarung von Projektpauschalen: Die Abrechnung des Gesamthonorars erfolgt zu einem Drittel
bei Projektbeginn, zu einem weiteren Drittel nach der Hälfte der zum Zeitpunkt der
Auftragsbeschreibung vereinbarten Projektzeit und zu einem weiteren Drittel nach Abschluss des Projekts.

• Bei der Vereinbarung von Monatspauschalen: Die Abrechnung der vereinbarten Pauschale erfolgt
zum jeweiligen Monatsersten unabhängig von den bis dahin geleisteten Zeiteinheiten.
5.8. Ein Erfolgshonorar wird ausschließlich im Rahmen eines individuellen, schriftlichen Vertrages vereinbart.
5.9. Festgehalten wird, dass das Honorar jedenfalls bei Abschluss des Projektes gebührt, unabhängig von
einer tatsächlichen Gewährung einer Förderung. Das Erfolgshonorar gebührt bei einer Gewährung der
beantragten Förderung und unabhängig davon, ob die Förderung tatsächlich vom AG abgerufen und/oder in
Anspruch genommen wird.

6 Unterstützung und Mitwirkung durch den AG

6.1. Der AG ist dazu verpflichtet, Dharma Funding Solutions jede organisatorische, technische und
kommerzielle Hilfestellung zu leisten, die für die Erreichung der definierten Projektziele innerhalb der
vereinbarten Laufzeit notwendig oder förderlich sind.

6.2. Der AG ist dazu verpflichtet, Dharma Funding Solutions unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorzulegen und von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung
des Beratungsauftrages/Erreichung der Projektziele von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die Dharma Funding Solutions erst während der Tätigkeit bekannt werden.

6.3. Der AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des
Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der AG wird Dharma Funding Solutions auch über
vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend
informieren. Sollte mangelnde Unterstützung seitens des Auftraggebers die Erreichung der definierten
Projektziele verhindern, stellt dies für Dharma Funding Solutions einen wichtigen Grund zur Kündigung des
Vertrages gem. Punkt 7.3 dar.

6.4. Die Kommunikation mit öffentlichen Stellen (Finanzamt, Stadtkassa, Förderstellen, Kammern,
Sozialversicherungen usw.), die professionelle Aufbereitung allgemeiner Geschäfts-, Finanz- und Projektdaten,
technischer Spezifikationen, notwendiger Detaildaten und Detailinformationen erfolgt durch Personal des AG.

6.5. Der AG bestimmt für jedes Projekt einen internen kommerziellen und technischen Ansprechpartner für Dharma
Funding Solutions. Der AG informiert seine Mitarbeiter und die allenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung
(z.B. Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Dharma Funding Solutions über deren Auftrag. Der AG
ermächtigt Dharma Funding Solutions im Namen und auf Rechnung des AG mit der Einholung von
projektrelevanten Unterlagen, Daten und Informationen bei den mit dem Projekt befassten Stellen und
Institutionen (Förderstellen, Behörden etc.)

6.6. Wenn seitens des AG die erforderliche Unterstützung und Mitwirkung unterbleibt oder der AG mit seinen
Leistungen in Verzug gerät, ist Dharma berechtigt, unter Setzung einer Nachholfrist von 14 Tagen den Vertrag
vorzeitig aufzuheben. Nach Aufhebung des Vertrages gebührt Dharma Funding Solutions das gesamte
vereinbarte Honorar (inklusive Erfolgshonorar).

7 Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag je nach Vereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt
oder mit dem Abschluss eines Projektes. Leistungen, die Dharma Funding Solutions über das Vertragsende
hinaus für den AG erbringt, werden auf Basis der unter Punkt 5.7 genannten Stundensätze zur Abrechnung
gebracht.

7.2. Wird keine Vertragsdauer vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann dieser von
beiden Vertragspartnern jederzeit unter Einhalt einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten
gekündigt werden.

7.3. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,• wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt,
• wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
• wenn aufgrund mangelnder Bonität eines AG, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, und der
AG auf Begehren der Dharma Funding Solutions weder Vorauszahlungen, noch eine taugliche
Sicherheit binnen angemessener Frist leistet.

8 Reisen, Nebenkosten und Barauslagen

8.1. Alle im Zuge der Reise anfallenden Spesen und Kosten sind vom AG zu tragen. Dharma Funding Solutions ist
dazu verpflichtet, den AG vorab über Reisen zu informieren, sofern diese für die Vertragserfüllung notwendig
sind.

8.2. Reisezeiten beginnen mit Verlassen des AG oder des Sitzes von Dharma Funding Solutions und enden mit der
Aufnahme der Arbeitstätigkeit oder mit dem Eintreffen im Hotel; bzw. beginnen mit Ende der Arbeitstätigkeit oder
Verlassen des Hotels und enden mit der Rückkehr beim Klienten oder am Sitz von Dharma Funding Solutions.
Reisezeiten werden stundenmäßig zu vollen Stundensätzen (Punkt 5.7) abgerechnet.

8.3. Zur Abgeltung der persönlichen Aufwendungen der Dharma Funding Solutions Mitarbeiter werden
Tagesdiäten gemäß Gebührenstufe 5 der „Tabelle für Lohnsteuer“ verrechnet. Nachtdiäten werden
verrechnet falls keine Hotelrechnungen beigebracht werden. Anfahrten zum und Rückfahrten vom AG
gelten als Teil der Arbeitszeit, solange diese pro Strecke nicht zwei Stunden überschreiten. Darüber
liegende Fahrzeiten gelten als Reisen. Nebenkosten sind jene Aufwendungen, die zur Erfüllung des
Beratungsauftrages notwendig sind, insbesondere Kosten für Büro- und Hilfsarbeiten, Telekommunikation,
Vervielfältigungen, Stempelmarken u. ä. oder sonstige Barauslagen. Diese können bei internationalen
Beratungsprojekten pauschal mit einem Zuschlag von 3% des vereinbarten Honorars verrechnet werden,
darüber hinaus in jenem Volumen, in denen sie den üblichen Umfang deutlich übersteigen.

9 Exklusivität

Der AG verpflichtet sich dazu, für die Laufzeit dieses Vertrages, hinsichtlich dieses Projektes keine
anderen Beratungsunternehmen oder sonstige Dritte, mit einem derartigen oder ähnlichen Auftrag zu betrauen
oder sonst bestehende diesbezügliche Aufträge zu beenden. Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen
Dharma Funding Solutions zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages und ist der AG zu Schadenersatz
verpflichtet.

10 Gewährleistung / Haftung

10.1.Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Services. Den AG trifft, bei sonstigem Verlust
der Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz wegen des Mangels, die Obliegenheit den Mangel
binnen drei Werktagen schriftlich und begründet anzuzeigen.

10.2.Das Vorliegen von Mängeln ist vom AG nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

10.3.Dharma Funding Solutions ist dazu berechtigt, die Art des Gewährleistungsbehelfes (Verbesserung, Austausch,
Preisminderung oder Wandlung) selbst zu wählen. Dem AG kommt kein Wahlrecht zu.

10.4.Dharma Funding Solutions leistet keine Gewähr oder haftet für die Erzielung eines bestimmten
Unternehmenserfolgs des AG oder die Erreichung bestimmter Unternehmenskennzahlen. Des Weiteren haftet
Dharma Funding Solutions nicht dafür, dass ein Förderungsantrag positiv (insbesondere im Sinne der
Gewährung oder Verlängerung) behandelt wird.

10.5.Dharma Funding Solutions übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von
Prognosen, Marktanalysen und erhobenen Marktdaten. Details siehe Disclaimer (Haftungsausschluss) in
der jeweiligen Marktanalyse.

10.6.Dharma Funding Solutions haftet für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von
ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese
Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
den Ersatz von Personenschäden. § 1298 ABGB findet keine Anwendung. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.7.Schadenersatzansprüche können vom AG nur binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens
aber binnen zwei Jahren nach Eintritt des (Primär-)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis
gerichtlich geltend gemacht werden, sofern gesetzlich nicht zwingend andere Verjährungsfristen vorgesehen
sind.

10.8.Unbeschadet der Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 10.6 ist die Haftung von Dharma Funding Solutions für
(Mangel-)Folgeschäden, entgangenen Gewinn, höhere Gewalt, mittelbare oder indirekte Schäden, Datenverlust
und reine Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Recht des AG auf Anfechtung eines Vertrages wegen
Irrtums sowie wegen Verkürzung über die Hälfte (leasio enormis) ist ausgeschlossen.

11 Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte an den durch Dharma Funding Solutions und
deren Mitarbeiter und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen,
Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen,
Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Dharma Funding Solutions. Sie dürfen vom AG während und
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet
werden. Der AG ist insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von
Dharma Funding Solutions zu vervielfältigen und/oder in einer Form zu verbreiten, die vom gegenständlichen
Vertrag nicht umfasst ist. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes
eine Haftung von Dharma Funding Solutions – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber
Dritten. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Dharma Funding Solutions zur
Kündigung des Vertrages gemäß Punkt 7.3.

12.1.Für alle diesen Vertrag betreffenden oder daraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten gleich welcher Art kommt
ausschließlich das Recht der Republik Österreich zur Anwendung. Die Anwendung der Verweisungsnormen des
IPR sowie des UN Kaufrechtsübereinkommens werden ausdrücklich abbedungen.

12.2.Sofern nicht im Vertrag zwischen Dharma Funding Solutions und dem AG eine
Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen wurde wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für Graz/Österreich
sachlich zuständige Gericht vereinbart.

13 Schlussbestimmungen

13.1.Dharma Funding Solutions ist ausschließlich dazu bereit, zu diesen AGB zu kontrahieren. Sollten AGB des AG
Bestimmungen enthalten, welche diesen AGB zuwiderlaufen, oder zusätzliche, hier nicht berücksichtigte,
Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestimmungen
nicht Vertragsinhalt.

13.2.Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen
von Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.

13.3.Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird eine
wirksame Bestimmung ersetzt, die nach dem Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt.

Stand: 08.01.2024 - diese Fassung unserer AGBs ist für GeschäftskundInnen gültig.