Für österreichische Unternehmen mit innovativen, vertrauenswürdigen AI-Vorhaben bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit dem Programm „AI-Adoption“ eine Unterstützung.
Besonders spannend ist „AI-Adoption: Green“, die Projekte fördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Dies zeigt die zunehmende Verknüpfung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Zahlen und Fakten
- Branchen: Alle Branchen
- Unternehmensgröße: Alle Größen
- Entwicklungsphase: Vorgründungsphase, Gründungs- und erste Wachstumsphase, sowie Expansionsphase
- Art der Finanzierung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Projektlaufzeit: 12 Monate
- Genehmigungsdauer: Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 5 Monate.
- Auszahlung: Der Zuschuss wird in drei Tranchen ausgezahlt, abhängig vom Erreichen zuvor festgelegter Meilensteine.
- Rückzahlung: Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.
Voraussetzungen für die Förderung
Um förderberechtigt zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Antragstellung vor Projektbeginn: Der Antrag muss eingereicht und genehmigt werden, bevor das Projekt startet.
- Unternehmenssitz: Das Unternehmen muss seinen Sitz in Österreich haben.
- Förderobergrenzen: Die Vorgaben nach AGVO oder der De-minimis-Verordnung müssen eingehalten werden.
- Projektschwerpunkt: Das Vorhaben sollte auf die Vorbereitung oder Umsetzung zukünftiger Regulierungen, Standards, Normen oder Zertifizierungen im Bereich Künstliche Intelligenz (AI) ausgerichtet sein.
Die Fördersätze variieren je nach Art und Unternehmensgröße:
- De-minimis und AGVO, Artikel 22 (Beihilfen für junge innovative Unternehmen):
- Förderquote: Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten.
- Maximale Fördersumme: EUR 150.000,–.
- AGVO, Artikel 25 (Vorhaben der experimentellen Entwicklung):
- Großunternehmen: Bis zu 25 % und EUR 150.000,–.
- Mittlere Unternehmen: Bis zu 35 % und EUR 150.000,–.
- Kleine Unternehmen: Bis zu 45 % und EUR 150.000,–.
Förderfähige Kosten
Es werden alle direkt mit dem Projekt verbundenen und tatsächlich angefallenen Ausgaben berücksichtigt:
- Personalkosten: Dazu zählen beispielsweise Gehälter und Löhne.
- Sachkosten: Materielle und immaterielle Investitionen, wie etwa Softwarelizenzen oder Patente.
- Drittkosten: Externe Dienstleistungen, wie Beratung, Softwareentwicklung oder Schulungskosten, sind förderfähig, jedoch auf maximal 49 % der gesamten förderbaren Kosten begrenzt.
Nutze die Chance, dein Unternehmen auf die nächste Ebene der Digitalisierung zu heben – jetzt ist der ideale Zeitpunkt!
Wir beraten dich gerne und unterstützen dich bei der Umsetzung und Einreichung!
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Beantragung findest du hier: AI Mission Austria – Modul AI Adoption – Austria Wirtschaftsservice
Quelle: AI Mission Austria – Modul AI Adoption – Austria Wirtschaftsservice