Förderprogramm AI-Adoption von AWS

Für österreichische Unternehmen mit innovativen, vertrauenswürdigen AI-Vorhaben bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit dem Programm „AI-Adoption“ eine Unterstützung.

Besonders spannend ist „AI-Adoption: Green“, die Projekte fördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Dies zeigt die zunehmende Verknüpfung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Zahlen und Fakten

  • Branchen: Alle Branchen
  • Unternehmensgröße: Alle Größen
  • Entwicklungsphase: Vorgründungsphase, Gründungs- und erste Wachstumsphase, sowie Expansionsphase
  • Art der Finanzierung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Projektlaufzeit: 12 Monate
  • Genehmigungsdauer: Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 5 Monate.
  • Auszahlung: Der Zuschuss wird in drei Tranchen ausgezahlt, abhängig vom Erreichen zuvor festgelegter Meilensteine.
  • Rückzahlung: Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.

Voraussetzungen für die Förderung

Um förderberechtigt zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Antragstellung vor Projektbeginn: Der Antrag muss eingereicht und genehmigt werden, bevor das Projekt startet.
  • Unternehmenssitz: Das Unternehmen muss seinen Sitz in Österreich haben.
  • Förderobergrenzen: Die Vorgaben nach AGVO oder der De-minimis-Verordnung müssen eingehalten werden.
  • Projektschwerpunkt: Das Vorhaben sollte auf die Vorbereitung oder Umsetzung zukünftiger Regulierungen, Standards, Normen oder Zertifizierungen im Bereich Künstliche Intelligenz (AI) ausgerichtet sein.

Die Fördersätze variieren je nach Art und Unternehmensgröße:

  • De-minimis und AGVO, Artikel 22 (Beihilfen für junge innovative Unternehmen):
    • Förderquote: Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten.
    • Maximale Fördersumme: EUR 150.000,–.
  • AGVO, Artikel 25 (Vorhaben der experimentellen Entwicklung):
    • Großunternehmen: Bis zu 25 % und EUR 150.000,–.
    • Mittlere Unternehmen: Bis zu 35 % und EUR 150.000,–.
    • Kleine Unternehmen: Bis zu 45 % und EUR 150.000,–.

Förderfähige Kosten

Es werden alle direkt mit dem Projekt verbundenen und tatsächlich angefallenen Ausgaben berücksichtigt:

  • Personalkosten: Dazu zählen beispielsweise Gehälter und Löhne.
  • Sachkosten: Materielle und immaterielle Investitionen, wie etwa Softwarelizenzen oder Patente.
  • Drittkosten: Externe Dienstleistungen, wie Beratung, Softwareentwicklung oder Schulungskosten, sind förderfähig, jedoch auf maximal 49 % der gesamten förderbaren Kosten begrenzt.

Nutze die Chance, dein Unternehmen auf die nächste Ebene der Digitalisierung zu heben – jetzt ist der ideale Zeitpunkt!

Wir beraten dich gerne und unterstützen dich bei der Umsetzung und Einreichung!

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Beantragung findest du hier: AI Mission Austria – Modul AI Adoption – Austria Wirtschaftsservice

Quelle: AI Mission Austria – Modul AI Adoption – Austria Wirtschaftsservice